Compliance
Diese rechtlichen Hinweise (Compliance-Verhaltensregeln) gelten für:
- SERVICE CONCEPT Heilmann und Partner GmbH
- SERVICE CONCEPT GMT Nord GmbH
- SERVICE CONCEPT GM Ost GmbH
- SERVICE CONCEPT GM Süd GmbH
- SERVICE CONCEPT GM West GmbH
- SERVICE CONCEPT building consult GmbH
- SERVICE CONCEPT GRS Gebäudereinigungs- und Service GmbH
nachfolgend kurz als SERVICE CONCEPT benannt.
1. Compliance auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Code of Conduct
Verstöße gegen interne oder externe Regelungen können schwerwiegende Folgen für SERVICE CONCEPT, unsere Beschäftigte sowie unsere Lieferanten und Geschäftspartner haben – die frühzeitige Verhinderung bzw. Aufdeckung von Fehlverhalten schützt uns alle.
Um diesen Anspruch zu erfüllen und unseren hohen ethischen Standards gerecht zu werden, sind wir alle bei SERVICE CONCEPT dafür verantwortlich, mögliche Compliance-Verstöße zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren und damit verpflichtet, mutmaßliches Fehlverhalten oder Verstöße zu melden. Wir nehmen jeden Hinweis auf mögliches Fehlverhalten oder mögliche Compliance-Verstöße sehr ernst und gehen jedem Verdachtsfall sorgfältig nach.
Hinweisgeber-Portal
Dafür bietet SERVICE CONCEPT jedem Beschäftigten und allen Stakeholdern (Beschäftigten, Kunden, Auftraggebern, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit) zahlreiche Kanäle zur vertraulichen Meldung von möglichen Fehlverhalten oder möglichen Compliance-Verstößen an:
Das sichere und vertrauliche Hinweisgeberportal erreichen Sie weltweit, jederzeit und auf Wunsch anonym unter (Link zum Hinweisgeber-Portal).
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über: compliance@service-concept.eu.
Der Hinweis unterliegt dabei größtmöglicher Vertraulichkeit und die Identität des Hinweisgebers wird, soweit rechtlich zulässig, geheim gehalten. Dies bedeutet, dass jeder, der in gutem Glauben einen Hinweis abgibt – auch wenn dieser sich im weiteren Verlauf als unbegründet erweist –, darf als Folge seiner Meldung keine Nachteile erleiden. Sollten ihm dennoch Nachteile entstehen, gilt dies als ein schwerwiegender Compliance-Verstoß.
Diese Vertraulichkeit gilt jedoch nicht gegenüber Strafermittlungsbehörden, dem Betroffenen oder wenn der Hinweis in bewusst unredlicher Absicht gegeben wurde.
Interne Hinweisgeber können sich mit ihren Hinweisen an ihre Führungskräfte oder an die Compliance-Verantwortlichen wenden. Diese stehen auch externen Hinweisgebern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgeberportal kein Eingangskanal für Beschwerden hinsichtlich Dienstleistungen darstellt. Beschwerden, die auf diesem Weg bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Sollten Sie unzufrieden sein, oder sonstige Anregungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Ansprechpartner bei SERVICE CONCEPT.