Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Diese Hinweise sowie freiwillige Grundsatzerklärungen der SERVICE CONCEPT gelten für:
- SERVICE CONCEPT Heilmann und Partner GmbH
- SERVICE CONCEPT GMT Nord GmbH
- SERVICE CONCEPT GM Ost GmbH
- SERVICE CONCEPT GM Süd GmbH
- SERVICE CONCEPT GM West GmbH
- SERVICE CONCEPT building consult GmbH
- SERVICE CONCEPT GRS Gebäudereinigungs- und Service GmbH
und seine Lieferanten und Geschäftspartner
Auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Verantwortung des Lieferanten
Grundsatzerklärung
Die Grundsatzerklärung von SERVICE CONCEPT erfolgt freiwillig.
SERVICE CONCEPT verpflichtet sich folgende Standards einzuhalten:
Arbeitsbedingungen und angemessener Lohn
Die Vergütung unserer Beschäftigten entspricht den jeweiligen Branchen- und Arbeitsmarktstandards, der Mindestlohngesetzgebung und steht in Einklang mit den Bedingungen der geltenden Tarifverträge, soweit diese auf die Arbeitsverhältnisse anzuwenden sind. Wir bezahlen alle Beschäftigten zeitnah und stellen die Berechnung der jeweiligen Vergütungshöhe in leicht nachvollziehbarer Art und Weise dar. Wir halten uns an alle geltenden Gesetze bezüglich Arbeitszeiten, so dass eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeiten, Arbeitspausen sowie regelmäßiger bezahlter Erholungsurlaub gewährleistet ist.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden unserer Beschäftigten, Lieferanten und Geschäftspartner sind für uns von größter Bedeutung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Branchenstandards bieten wir ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit unserer Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Wir legen Wert auf eine jederzeitige Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen zum Schutz des Einzelnen und zum Schutz der Allgemeinheit.
Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Wir respektieren das Recht unserer Beschäftigten, einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung ihrer Wahl beizutreten oder dies nicht zu tun. Wir erkennen an und respektieren das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze Tarifverhandlungen zu führen. Beschäftigte, die als Arbeitnehmervertreter fungieren, werden in keiner Weise benachteiligt oder begünstigt.
Vielfalt statt Diskriminierung
Wir pflegen eine Organisationskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder einzelnen Person geprägt ist. Wir stellen im Rahmen unserer Personalprozesse sicher, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Beschäftigten gerecht werden. Wir erkennen die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb unserer Organisation an.
Lieferanten und Geschäftspartner der SERVICE CONCEPT verpflichten sich bei der Zusammenarbeit folgende Standards einzuhalten:
Unsere Standards im Einzelnen
- Geltende Gesetze und Rechtsordnungen bzw. -normen werden konsequent eingehalten.
- Nationale und internationale Wettbewerbsgesetze sind zu beachten, die Beteiligung an Preis- oder Angebotsabsprachen bzw. zur Aufteilung von Märkten und Kunden sind unzulässig.
- Korruption oder Bestechung bzw. die direkte oder indirekte Beteiligung daran werden in keiner Weise toleriert. Amtsträgern oder privatwirtschaftlichen Geschäftspartnern sind keine Zuwendungen mit dem Ziel in Aussicht zu stellen oder zu gewähren, Entscheidungen bzw. Handlungen zu beeinflussen oder einen unlauteren Vorteil zu erzielen.
- Geistiges Eigentum Dritter ist zu respektieren.
- Die Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jeder/s Einzelnen sind zu respektieren. Psychische Bedrohungen, Belästigungen oder Diskriminierungen werden nicht geduldet.
- Beschäftigte sind gleiche Chancen und Behandlung zu gewähren. Niemand darf aufgrund von Hautfarbe, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung, Alter oder Geschlecht diskriminiert werden.
- Beschäftigte sind angemessen zu entlohnen, der jeweils gesetzlich festgelegte Mindestlohn ist zu gewähren.
- Gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeiten sind einzuhalten.
- Die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten ist anzuerkennen, Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden.
- Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten sind einzudämmen, für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten ist zu sorgen.
- Niemand darf gegen seinen Willen beschäftigt oder zur Arbeit gezwungen werden.
- Kinder dürfen nicht unter dem Alter der gesetzlich vorgeschriebenen Schulpflicht und grundsätzlich nicht unter 15 Jahren beschäftigt werden.
- Gesetzliche Normen und internationale Standards zum Umweltschutz sind konsequent zu beachten, Umweltbelastungen (insbesondere die Herbeiführung schädlicher Boden-, Gewässer- und Luftverunreinigungen, schädlicher Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauchs) sind zu vermeiden bzw. auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu reduzieren. Der Lieferant und Geschäftspartner sucht nach Möglichkeiten, die eine effiziente Nutzung von Ressourcen, Energie sowie saubere und energiesparende Lösungen fördern, in dem Bewusstsein, dass die negativen Auswirkungen auf die Gemeinschaft, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen beseitigt oder minimiert werden müssen, um die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit zu schützen und die Auswirkungen auf die Umwelt zu begrenzen. Dazu gehört auch die Nutzung energieeffizienter Geräte als Teil ihrer Dienstleistungen. Falls zutreffend, muss der Lieferant und Geschäftspartner sicherstellen, dass alle Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, dass geeignete Abfallwiederverwertungssysteme eingeführt werden, dass umweltfreundliche Produkte gefördert und verwendet werden und dass robuste Notfallmaßnahmen eingeführt und genutzt werden. Der Lieferant und Geschäftspartner muss alle Umweltunfälle und -vorfälle gemäß den geltenden Gesetzen und den Umweltmanagementsystemen aufzeichnen, melden, untersuchen und Kontrollen durchführen.
- Darüber hinaus ist jegliches Tun oder pflichtwidriges Unterlassen verboten, das geeignet ist, eine geschützte Rechtsposition in schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen.
- Jeder Lieferant und Geschäftspartner ist innerhalb seines Verantwortungsbereiches für die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemechanismus für eigene Beschäftigte sowie Beschäftigte von Zulieferern verantwortlich, die von negativen Auswirkungen betroffen sein können. Die Vermittlung der Inhalte dieses Verhaltenskodex bei eigenen Lieferanten ist angemessen zu fördern.
- Lieferanten und Geschäftspartner verpflichten sich, alle staatlichen Sanktionen, Embargos oder Restriktionen offenzulegen, die auf den Lieferanten und Geschäftspartner selbst und/oder Unternehmen in seiner eigenen Lieferketten Anwendung finden.
- Von Lieferanten und Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie vollständige und genaue Aufzeichnungen erstellen und pflegen, um die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Des Weiteren dürfen keine Aufzeichnungen verändert oder ausgelassen werden, um die dokumentierten Informationen, Ereignisse oder Transaktionen zu verbergen oder falsch darzustellen. Aufzeichnungen müssen gemäß geltendem Recht aufbewahrt und gelöscht werden.
- SERVICE CONCEPT übernimmt keine Verpflichtung die Einhaltung dieses Kodex zu überwachen oder sicherzustellen. Der Lieferant und Geschäftspartner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die vollständige Einhaltung dieses Kodex durch seine Beschäftigten (Direktoren, leitenden Angestellten, Beschäftigten), Agenten, Vertreter, Lieferanten, Auftragnehmer und andere Geschäftspartner verantwortlich ist. Der Lieferant und Geschäftspartner wird SERVICE CONCEPT und/oder seinen Vertretern jedoch gestatten, bei der Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Produkten für SERVICE CONCEPT zu prüfen, ob der Lieferant und Geschäftspartner die in diesem Kodex festgelegten Erwartungen erfüllt.